Ferienbetreuung Herbst- und Weihnachtsferien im Schuljahr 2026/27
Hier finden Sie die Unterlagen für die Ferienbetreuung für das kommende Schuljahr.
Bitte beachten: Die Ferienbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der GS Neuer Garten findet nicht in unserer Schule statt. Die Standorte sind dem Antrag zu entnehmen.
Die Kosten für die Ferienbetreuung betragen für die Herbstferien 2026 100,00 € pro Woche und für die Weihnachtsferien (2 Tage) 40,00 € zuzüglich der Kosten für das Mittagessen.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, den Antrag auszudrucken, kann er vormittags im Sekretariat der Schule abgeholt werden.
Der Antrag auf Ferienbetreuung für die Herbst- u. oder Weihnachtsferien 2026 muss bis spätestens 12.06.2026 im Sekretariat der Schule abgegeben werden.
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Schuljahr 2025/ 2026: Bildungs- und Betreuungsangebot "Pakt für den Ganztag"
Zum Schuljahr 2024/ 2025 wurden mit dem "Pakt für den Ganztag" das bestehende Betreuungsangebot und unsere Ganztagsangebote zusammengeführt.
Die Schultüren öffnen sich morgens um 7.30 Uhr.
Für die Anmeldung im Bildungs- und Betreuungsangebot nach dem Unterricht haben Sie drei Möglichkeiten:
Modul 1 gilt an unserer Schule an maximal drei Tagen (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag) bis maximal 15.30 Uhr.
Modul 2 gilt an fünf Tagen bis maximal 15.30 Uhr.
Modul 3 gilt an fünf Tagen bis maximal 17 Uhr.
Bei allen Modulen wird ein warmes Mittagessen angeboten. Dieses wird extra mit 4 Euro pro Essen berechnet.
Darüber hinaus wird es für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 2-4 die Möglichkeit zur Anmeldung an einem Bildungsangebot geben.
Der "Pakt für den Ganztag" beinhaltet die Möglichkeit der Ferienbetreuung im Grundschulverbund.
Bitte nutzen Sie bei Anliegen die Ganztagsbetreuung betreffend gern folgende Mail-Adresse:
grundschule-neuer-garten@betreuung.wafkb.de
Telefonnummer: 0151-10382001
Hinweis an alle Erziehungsberechtigten:
Bitte beachten Sie die Betreuungsrichtlinie!
Gemäß § 10 Abs. 7 der Betreuungsrichtlinie ist auch im Falle eines Wegzugs und des damit verbundenen Schulwechsels eine Mitteilung an den Landkreis, Fachdienst Schulen und Bildung erforderlich. Diese Mitteilung dient zur Bestätigung, dass Ihr Kind nicht mehr am Betreuungsangebot teilnimmt. Ohne diese Information wird der Betreuungsvertrag nicht beendet. Bei verspäteter Mitteilung ist es leider nicht möglich, die Kostenbeiträge für vergangene Zeiträume, in denen Ihr Kind die Betreuung nicht mehr besucht hat, zu erlassen.
Der Abschluss des Betreuungsvertrages gilt für die gesamte Grundschulzeit und endet nicht automatisch zum jeweiligen Schuljahresende, außer bei einer rechtzeitigen Kündigung beim Landkreis, Fachdienst Schulen und Bildung.